FAQ

Häufig gestellte Fragen und unsere Antworten dafür

Was sind Kaufnebenkosten?

Dies sind einmalig anfallende Kosten die zusätzlich zum Kaufpreis von den Kaufenden bezahlt werden müssen. Die Kosten errechnen sich prozentual aus dem notariellen Verkaufspreis. Dies ist zum einen die Grunderwerbsteuer, welche in Schleswig-Holstein aktuell 6,5% beträgt. Weiter fallen die Notar- und Grundbuchgebühren an, welche in etwa bei 2,0% liegen. Die unter Umständen anfallende Maklercourtage liegt bei maximal 7,14%.

Wann braucht man einen Energieausweis?

Seit dem 1.10.2008 besteht die Pflicht beim Verkauf, Verpachtung oder der Vermietung einer Immobilie einen entsprechenden Energieausweis vorzulegen. Energieausweise gelten immer für komplette Gebäude und nicht etwa für einzelne Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus. Es droht sogar ein Bußgeld, wenn kein oder ein verfälschter Energieausweis vorgelegt werden kann. Ein Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig.

Was ist der Unterschied zwischen einem Verbrauchs- und einem Bedarfsausweis?

Beides sind Arten von einem Energieausweis. Der Verbrauchsausweis erfasst den individuellen Energiebedarf aus dem Verbrauch einer vergangenen Periode. In der Regel die letzten 3 Jahre. Ein Bedarfsausweis ermittelt den theoretisch zu erwartenden Energieverbrauch der Immobilie und ist wesentlich komplexer zu erstellen als ein Verbrauchsausweis. Beide Energieausweise sind 10 Jahre lang gültig. 

Wer trägt die Kosten für den Energieausweis?

In der seit 2014 geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) ist geregelt, dass die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises vom Verkäufer zu tragen sind. Wir berechnen bei einem Vermarktungsauftrag dem Verkäufer nichts für den Energieausweis. Dies gehört mit zu unserem Dienstleistungspaket.

Fallen weitere Kosten vom Makler an als die Maklerprovision?

Nein! Bei uns gibt es keine versteckten Kosten oder Klauseln im Maklervertrag. Wir erstellen zum Beispiel den Energieausweis und berechnen auch allen weiteren Gebühren (Katasteramt, Baulastenverzeichnis, Grundbuchamt, Bauakteneinsicht, etc) nicht weiter.

Werden alle gemachten Fotos frei zugänglich veröffentlicht?

Nein, kein Foto wird ohne vorherige Freigabe veröffentlicht. Weiter bieten wir die Möglichkeit ausgewählte Fotos nur im Exposé oder auf unserer Homepage zu veröffentlichen und nicht in den Immobilienportalen um die Privatsphäre maximal zu schützen. Weiter werden alle persönlichen und wertvollen Gegenstände (Namensschilder, Gemälde, Familienportraits, etc) auf unseren Fotos unkenntlich gemacht.

Was kostet eine Marktwertermittlung?

Eine kostenlose Wertermittlung einer Immobilie ist auf unserer Homepage jederzeit möglich und bietet erst einmal eine grobe Einschätzung. Allerdings ersetzt diese nicht die Besichtigung vor Ort, um einen konkreten Wert nach anerkannten Wertermittlungsverfahren, zum Beispiel nach dem Sachwert oder dem Ertragswert zu ermitteln. Dieser Service kostet bei uns pauschal 399,- EUR inkl. USt. In einem kostenlosen telefonischen Vorgespräch beantworten wir gerne weitere Fragen hierzu.

Wer kann mein Haus besichtigen?

Live und vor Ort können dies nur vorqualifizierte Interessenten*innen nach Identifizierung durch uns. Jede Besichtigung wird über die gesamte Dauer von uns persönlich begleitet, damit sich niemand unbeaufsichtigt auf oder in der Immobilie bewegt. Besichtigungen ohne unsere Begleitung sind nicht möglich. Jedoch bieten wir auch eine virtuelle Tour durch die Immobilie an. Hier können Interessenten*innen nach Angabe Ihrer persönlichen Daten auch online durch die Immobilie “gehen”. 

Wie läuft der Verkaufsprozess mit uns als Makler ab?

Nach einer fundierten Wertermittlung der Immobilie und Festlegung der Preisstrategie wird ein aussagekräftige Exposé erstellt, wofür alle nötigen Unterlagen zusammengetragen und aufgearbeitet werden. Dieses Exposé wird nach der Freigabe durch die Verkaufenden auf diversen Portalen und Medien veröffentlicht. Nun werden Anfragen gesammelt und diese dann qualifiziert. Anschließend gibt es die erste Rückmeldung an die Verkaufenden zur Resonanz und Terminierung der Besichtigungen. Nach den Besichtigungen werden die möglichen Kaufenden den Verkaufenden vorgestellt um einen Zuschlag erteilen zu können. Nach Zuschlagserteilung benötigen wir eine Notarbeauftragung der Kaufenden. Wir versenden alle nötigen Unterlagen an den Notar, Terminieren die Beurkundung und begleiten die Beurkundung persönlich. Wir begleiten anschließend den Verkaufsprozess bis zur Schlüsselübergabe und gerne auch weiter als Ansprechpartner rund um die Immobilie. 

Wo ist MVM überall tätig?

Uns ist kein Weg zu weit! Von unserem Firmensitz in Munkbrarup und dem Büro in Flensburg aus starten wir in alle Himmelsrichtungen und sind quasi überall zwischen Nord- und Ostsee aktiv.

Wie Viele Besichtigungen sind nötig um eine Immobilie zu verkaufen?

Im Idealfall genau eine, denn die Immobilie kann nur einmal verkauft werden. In der Praxis hängt die Anzahl der Besichtigungen aber natürlich von vielen Faktoren ab. Ein wichtiger Faktor ist die vereinbarte Preispolitik, wenn zum Beispiel ein Bieterverfahren angestrebt ist oder eine diskrete Vermarktung gewünscht ist. Wir machen generell nur Besichtigungen mit vorab qualifizierten Interessenten und alle terminierten Besichtigungen werden von uns durchgeführt und vorher mit den Eigentümern abgesprochen.

Kann ich meine Immobilie auch innerhalb der ersten 10 Jahre verkaufen?

Grundsätzlich kann eine Immobilie jederzeit verkauft werden und wenn diese vom Eigentümer selbst bewohnt wurde, fällt auch meistens keine sog. Spekulationssteuer an. Jedoch ist dies von individuellen Faktoren abhängig und muss zwingend mit einem Steuerberater VOR dem Verkauf abgestimmt werden. 

Lohnt es sich ein vermietetes Objekt zu kaufen?

Vermietete Wohnungen überzeugen meist mit einem niedrigeren Kaufpreis bei gleicher Renditeerwartungen wie eine leere Wohnung. Weiter spart man Zeit und Ressourcen um neue Mieter zu finden und kann ab der Übernahme mit Mieteinnahmen rechnen.

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