Ihre Wohnung befindet sich im fünften Stock eines Gebäudes ohne Aufzug? Das Treppenhaus hat erheblichen Verschleiß? Informationen wie diese sollten, müssen aber nicht in der Auflistung erscheinen; andere Informationen sind wirklich unverzichtbar.
Konkret bedeutet dies Daten aus dem Energieausweis. Seit Mai 2014 müssen die Vermieter das End-Energie-Rating, den Energieträger für das Heizsystem und die Art des Zertifikats in kommerzielle Angebote aufnehmen. Zusätzlich muss das Baujahr der Wohnung angegeben werden. Spätestens wenn Ihr Eintrag online geht, muss die gesamte Dokumentation für die Wohnung vollständig sein; Ein fehlender Energieausweis gilt nun als Ordnungswidrigkeit und kann im Extremfall zu einer Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro führen. Für eine erfolgreiche Werbung und Vermietung sind zudem aussagekräftige Fotos und Texte unerlässlich. Insbesondere bei hochwertigen Wohnungen kann ein angemessener Mietpreis nur erreicht werden, wenn die Listung und Werbung den Standards der Zielgruppe entspricht.
Wer hier nachlässig ist, wird Schwierigkeiten haben, einen Mieter zu finden oder gezwungen zu werden, langwierige Verhandlungen über Rabatte oder zusätzliche Dienstleistungen mit den wenigen potenziellen Mietern zu führen. Unzureichende Verbreitung der Anzeige kann sich ähnlich negativ auf Ihren Vermietungserfolg auswirken.